Unabhängigkeit & Anerkennung
Die Bezeichnung „Sachverständiger" ist gesetzlich nicht geschützt – die VKS-Anerkennung schon. Sie belegt geprüfte Qualifikation, Unabhängigkeit und jährliche Weiterbildung.
Warum die Anerkennung zählt
Grundsätzlich darf sich jeder „Sachverständiger" nennen – die Bezeichnung ist nicht geschützt. Gutachten anzubieten steht jedoch auf einem anderen Blatt: Wer im geschäftlichen Verkehr als Kfz-Sachverständiger auftritt, ohne die erwartete Qualifikation nachweisen zu können, verstößt nach ständiger Rechtsprechung gegen das Verbot irreführender Werbung (§ 3 UWG). Die Gerichte setzen als Mindestvoraussetzung eine abgeschlossene Meisterprüfung oder ein Ingenieurstudium voraus (grundlegend BGH, Urteil vom 23.05.1984 – I ZR 140/82; bestätigt BGH 1997 – I ZR 234/94).
Für Geschädigte ist das mehr als eine Formalie: Mit der Beauftragung entsteht ein Werkvertrag – die Rechnung ist zu zahlen, auch wenn der eintrittspflichtige Versicherer die Kosten eines unqualifizierten Gutachters nicht erstatten muss. Wer einen anerkannten VKS-Sachverständigen beauftragt, geht dieses Risiko nicht ein.
Der Weg zum VKS
Vom ersten Kontakt bis zur Anerkennung begleitet Sie der VKS in klaren Schritten. Die Prüfungen nimmt der verbandseigene Prüfungsausschuss ab (Leitung: Vorstand für Schulung, Ausbildung, Technik und Qualitätssicherung) – durch die höchstrichterliche Rechtsprechung ausdrücklich befähigt, die Anerkennung auszusprechen (BGH, Urteil vom 23.05.1984 – I ZR 140/82 „Hamm").
-
Aufnahme
Sie bewerben sich mit dem Nachweis Ihrer fachlichen Qualifikation – Meister- oder Technikerausbildung oder ein einschlägiges Studium (siehe Berufsbild). Der Einstieg ist gestuft: als Basis-Mitglied, als Hospitant oder direkt als Ordentliches Mitglied.
-
Aufnahmeprüfung
In einer fachlichen Prüfung durch den Prüfungsausschuss weisen Sie Ihr Können nach. Wer sie besteht, wird als Ordentliches Mitglied aufgenommen.
-
Anerkennungsprüfung
Innerhalb von zwei Jahren nach der Aufnahme folgt die Anerkennungsprüfung. Mit dem Bestehen dürfen Sie sich „anerkannter Kfz-Sachverständiger" nennen – Ihr sichtbares Qualitätsversprechen gegenüber Auftraggebern und Gerichten.
-
Jährliche Weiterbildung
Die Anerkennung bleibt lebendig: Jedes Jahr weisen Sie Ihre Fortbildung nach, die der VKS prüft. So bleibt Ihre Qualifikation nachweislich auf dem aktuellen Stand.
Persönliche Eignung
- Geordnete Vermögensverhältnisse und persönliche Integrität
- Fähigkeit und Bereitschaft zu unparteiischer, gewissenhafter Tätigkeit
- Volle Vertrauenswürdigkeit nach den beruflichen und persönlichen Umständen
- Gesetzestreues Verhalten
- Keine widerstreitenden Interessen (Interessenkollisionen)
Die Annahme oder Zahlung von Provisionen ist mit Eignung und Unabhängigkeit unvereinbar.
Zertifizierung & Standards
Die VKS-Anerkennung lehnt sich an die Regularien der öffentlichen Bestellung und Vereidigung an und erfüllt ergänzend die Anforderungen der Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 sowie der DIN EN 16775. Akkreditierte Zertifizierungsstellen (z. B. IQ-ZERT, ZAK-Zert, IfS Zert) arbeiten unter Aufsicht der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS).
Bereits 2007 hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Qualifikation der VKS-Sachverständigen der von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gleichgesetzt.
Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (öbuV) der Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern unterliegen besonderen Pflichten zu Unparteilichkeit und Gewissenhaftigkeit. Da die Kammern nur eine begrenzte Zahl von Sachverständigen – vorrangig für gerichtliche Tätigkeiten – bestellen, übernahm der VKS ab 1982 die Qualifizierung und Überwachung für den außergerichtlichen Bereich nach denselben Maßstäben.
Zum Nachlesen
Die Dokumente werden derzeit aktualisiert.