Berufsbild des Kfz-Sachverständigen
Vom Handwerksmeister zum unabhängigen Gutachter: höchste fachliche Qualifikation, ständige Weiterbildung und Neutralität – dafür steht der VKS seit 1982.
Öffentliche Bestellung und Berufsbild
Bereits im Jahr 1984 entwickelte der VKS ein eigenständiges Berufsbild für den Kfz-Sachverständigen, das sich in wesentlichen Punkten – insbesondere in Bezug auf fachliche Exzellenz und persönliche Eignung – an den Anforderungen der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Handwerkskammern orientiert.
Dieses Berufsbild wurde konsequent fortentwickelt und bildet heute die Grundlage für die Tätigkeit der im Verband organisierten Sachverständigen. Es stellt sicher, dass freie Kfz-Sachverständige auf einem Qualitätsniveau arbeiten, das dem der öffentlich bestellten Sachverständigen entspricht.
Vom Handwerk zum Sachverständigen
Die historische Entwicklung des Handwerksmeisters geht bis in das Mittelalter zurück – der Meisterbrief stellte die höchste handwerkliche Qualifizierung dar. Bei Rechtsstreitigkeiten setzte man früh auf Sachverständige, deren außerordentliche fachliche Kompetenz über die reine Handwerkskompetenz hinausging und mehrjährige Berufserfahrung sowie kontinuierliche Weiterqualifizierung erforderte.
Mitte des 20. Jahrhunderts prägten die Handwerkskammern das Berufsbild der Sachverständigen mit staatlichen Prüfungsausschüssen. Mit zunehmender Industrialisierung und wachsendem Verkehrsaufkommen stieg der Bedarf an weiteren Sachverständigen, die nicht mehr von Ministerien betreut wurden – diese Aufgabe übernahmen die Berufsverbände.
Handwerk, Technik und Verantwortung
Das Berufsbild verbindet handwerkliche Wurzeln mit technischer Tiefe und der Verantwortung, ausschließlich dem sachgerechten Ergebnis verpflichtet zu sein – unabhängig von den Interessen Dritter.
Zum Nachlesen
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Der VKS seit 1982
Der VKS wurde 1982 gegründet und übernahm von Beginn an eine entscheidende Rolle bei der zwingend erforderlichen Qualifizierung und Überwachung von Sachverständigen. Damit wurde die Erstellung von Gutachten im außergerichtlichen Bereich auf ein verlässliches Fundament gestellt.
Die Bemühungen um eine einheitliche Definition des Berufsbildes reichen Jahrzehnte zurück – der Verkehrsgerichtstag befasste sich 1985, 2003, 2012 und 2015 damit. Das im Kern identische Berufsbild spiegelt sich heute in den Regelwerken der Berufsverbände (VKS, BVSK, BVK, b.v.s., MAS, VDI) sowie der DAkkS-akkreditierten Zertifizierungsstellen (IQ-ZERT, ZAK-Zert, IfS Zert) wider.
Persönliche Voraussetzungen
- Identifikation mit dem Beruf
- Geistige und körperliche Eignung
- Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- Unbescholtenheit, keine Vorstrafen
- Entsprechende Fahrerlaubnis
- Bildungsniveau mindestens DQR-Stufe 6 (Deutscher Qualifikationsrahmen)
- Deutschkenntnisse mindestens Sprachniveau C1 (GER) für Dokumentation und Kommunikation
Fachliche Voraussetzungen
Abgeschlossene Meister- oder Technikerausbildung im Bereich Fahrzeugtechnik, Karosseriebau oder Kfz-Lackiertechnik – oder ein abgeschlossenes Studium als Diplom-Ingenieur (FH/BA) bzw. Bachelor der Fachrichtung Fahrzeugtechnik, Maschinenbau, Elektrotechnik, Mechatronik, Physik oder eine vergleichbare Ausbildung.
Nach bestandener Prüfung kann der Sachverständige Gutachten erstellen, sofern er jährliche Weiterbildungsmaßnahmen nachweist – das entspricht der Rechtsauffassung der Justiz.
Was ein Kfz-Sachverständiger begutachtet
VKS-Sachverständige erstellen bundesweit qualifizierte Schaden- und Bewertungsgutachten – für nahezu jede Fahrzeugart und über das gesamte Spektrum der Schaden- und Wertfragen hinweg.
Fahrzeugarten
- Personenkraftwagen und Transporter
- Lastkraftwagen und Anhänger
- Bau- und Sonderfahrzeuge
- Freizeitmobile (Wohnwagen, Wohnmobile)
- Zweiräder (Motorräder, Pedelecs)
- Youngtimer, Oldtimer und Exotenfahrzeuge
Gutachten- und Bewertungsarten
- Reparaturkosten und Reparaturdauer
- Wiederbeschaffungswert und -dauer
- Merkantile und technische Wertminderung
- Unfallschäden und Beweissicherung
- Verkehrsunfallanalyse (Unfallrekonstruktion)
- Mängel- und Zustandsbewertung
- Brand- und Wildschäden
- Bewertung von Fahrzeugveränderungen (u. a. Lackierung, Beleuchtung, Reifen, Fahrzeugschlösser)