Geprüftes VKS-Mitglied · Nr. BT-171-01
Bernhard Trögl
Anwaltskanzlei Bernhard Trögl
Pleinfeld BZG Bayern Mitglied seit 2001
Unabhängig & verbandsgeprüft
VKS-Mitglieder arbeiten frei von Weisungen der Versicherer, erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen des Verbands und weisen jährliche Weiterbildung nach – allein dem sachgerechten Ergebnis verpflichtet.