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Geprüftes VKS-Mitglied · Nr. BT-171-01

Bernhard Trögl

Anwaltskanzlei Bernhard Trögl

Pleinfeld BZG Bayern Mitglied seit 2001

Unabhängig & verbandsgeprüft

VKS-Mitglieder arbeiten frei von Weisungen der Versicherer, erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen des Verbands und weisen jährliche Weiterbildung nach – allein dem sachgerechten Ergebnis verpflichtet.

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