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Fiktive Abrechnung: Auszahlung statt Reparatur

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie die Wahl: Sie können Ihr Fahrzeug reparieren lassen – oder sich den im Gutachten ermittelten Reparaturbetrag auszahlen lassen und selbst entscheiden, was mit dem Fahrzeug geschieht. Das nennt sich fiktive Abrechnung.

Grundlage ist das Sachverständigengutachten: Es beziffert die erforderlichen Reparaturkosten, eine etwaige Wertminderung und den Restwert. Bei der fiktiven Abrechnung wird in der Regel der Nettobetrag erstattet; Mehrwertsteuer gibt es nur, soweit sie tatsächlich anfällt.

In der Praxis kürzen Versicherer fiktive Abrechnungen häufig – etwa bei Stundensätzen, Ersatzteilaufschlägen oder mit Verweisen auf günstigere Referenzwerkstätten. Ein detailliertes, qualifiziertes Gutachten ist Ihre beste Verteidigung gegen solche Kürzungen: Jede Position ist begründet und nachvollziehbar dokumentiert.

Lassen Sie Kürzungsschreiben nicht unbeantwortet – Ihr Sachverständiger kann zu den technischen Einwänden Stellung nehmen, Ihr Anwalt zu den rechtlichen.

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ihr VKS-Sachverständiger und Ihr Rechtsanwalt beraten Sie konkret zu Ihrem Schadenfall.