Selbst nach einer technisch einwandfreien Reparatur erzielt ein Unfallfahrzeug beim Verkauf in der Regel einen geringeren Preis – Käufer zahlen für einen „Unfallwagen“ weniger. Diesen Nachteil nennt man merkantile Wertminderung, und sie gehört bei einem unverschuldeten Unfall zum ersatzfähigen Schaden.
Ob und in welcher Höhe eine Wertminderung anfällt, hängt vom Einzelfall ab: Fahrzeugalter, Laufleistung, Schadenumfang, Marktgängigkeit und Vorschäden spielen zusammen. Bei neueren Fahrzeugen mit erheblichem Schaden fällt sie deutlich aus; bei alten Fahrzeugen mit hoher Laufleistung kann sie entfallen.
Die Wertminderung wird im Sachverständigengutachten beziffert – ohne Gutachten wird sie von Versicherern erfahrungsgemäß gar nicht oder zu niedrig angesetzt. Auch deshalb lohnt sich der eigene, unabhängige Gutachter.
Tipp: Heben Sie das Gutachten dauerhaft auf. Beim späteren Verkauf belegt es Interessenten gegenüber, dass der Schaden fachgerecht dokumentiert und repariert wurde.
Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ihr VKS-Sachverständiger und Ihr Rechtsanwalt beraten Sie konkret zu Ihrem Schadenfall.