Ihr Recht auf den eigenen Gutachter
Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie den Sachverständigen frei wählen – die Kosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung.
Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie den Sachverständigen frei wählen – die Kosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung.
Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist nicht geschützt. Diese Merkmale zeigen Ihnen, dass Sie an einen Qualifizierten geraten.